Fördermittel für Beratungsleistungen –
Beratungen werden gefördert!


Zu vielen unserer Beratungsleistungen können Sie einen rückzahlungs-
freien Kostenzuschuss zum Beratungshonorar beantragen. Bund und
Länder bieten dazu eigens verschiedene Fördermittel an:

  • Die Zuschusshöhe kann sich zwischen 50% und 90% zu den
    Beratungskosten bewegen.
  • Die Bewilligung ist abhängig vom jeweiligen Beratungsinhalt und
    Ihren ganz persönlichen Voraussetzungen. 
  • Es besteht jedoch kein Rechtanspruch auf diese Fördermittel.

Wir haben den Durchblick im Subventionsdschungel und prüfen Ihre
Antragsmöglichkeiten auf öffentliche Fördermittel – sprechen Sie uns an!


Förderprogramme: 

1. Förderung von Existenzgründungsberatungen:

Bei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens können Sie sich von
uns beraten und coachen lassen. Eine Reihe von Bundesländer bieten
dazu einen Zuschuss zu den Beratungskosten an. Diese Förderprogramme
beziehen sich explizit auf Beratungsleistungen vor  Unternehmensgründung.


2. Förderung von Unternehmensberatungen für Unternehmerinnen
und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase:

Liegt Ihre Gründung bzw. Unternehmensübernahme nicht länger als fünf
Jahre zurück
, so können Sie für unsere Beratungsleistung einen Zuschuss zu
den Beratungskosten beantragen. Im Rahmen des Förderprogramms können
sich sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige der freien Berufe über
einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten von uns coachen und betreuen
lassen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen
Sozialfonds (ESF).


3. Förderung von Unternehmensberatungen und Coachingmaßnahmen für
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit:

Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit wird eine besondere
Förderung angeboten. Erhält die Gründerin oder der Gründer entweder das
Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen
nach SGB II, so kann im ersten Jahr nach Gründung ein Zuschuss zum
Beratungshonorar beantragt werden. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des
Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF).


4. Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere
Unternehmen sowie Freie Berufe:

Wenn Sie bereits Ihr Unternehmen gegründet haben und seit mindestens
einem Jahr am Markt
sind, können Sie unsere Beratungsleistung in Anspruch
nehmen, um Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Unternehmens-
führung ergeben, gemeinsam anzugehen. Der Bund bietet dazu einen
Zuschuss zu den Beratungskosten an. Die Förderung erfolgt aus Mitteln
des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Gefördert werden:

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen,
personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen, wie beispielsweise zu den Themen  „Außenwirtschaft"
und „Kooperationen".

Darüber hinaus auch bei Beratungen von Unternehmerinnen, Unternehmer-
innen und Unternehmer mit Migrationshintergrund und zum Thema
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf".