Allgemeine GeschäftsbedingungenDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen von B2 Balk & Balk. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und B2. AnmeldungDie Anmeldung kann schriftlich über Internet, Telefax, Brief, oder E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. DurchführungsbedingungB2 behält sich das Recht vor, eine ausgeschriebene Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten die angemeldeten Personen die bereits geleisteten Veranstaltungskosten zurückerstattet oder können diese für eine andere B2-Veranstaltung verwenden. LeistungDer Veranstaltungspreis versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. In diesem Betrag inbegriffen sind die Teilnahme an der Veranstaltung und gegebenenfalls die im Veranstaltungsangebot ausgewiesenen Sonderleistungen (z.B. Mittagsmahlzeiten, Pausengetränke und Seminarunterlagen). VeranstaltungsgebührDie Teilnahme an unseren Veranstatlungen setzt die Zahlung vor der Veran- staltung voraus. Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Stornobedingungen / Versicherung / WartelisteWenn auf dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm nichts anderes erwähnt ist, gelten die folgenden Bedingungen: Bei Stornierung oder Umbuchung später als 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% und später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Veran- staltngspreis berechnet. Bei fehlender Abmeldung wird ebenfalls der ganze Veranstaltungspreis fällig. Gerne akzeptieren wir ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer. B2 erbringt keine Versicherungsleistungen und kann für Schäden aus höherer Gewalt wie Unfall, Krankheit, Todesfall usw. nicht haftbar gemacht werden. Es ist Sache der Teilnehmer/innen, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Haftung für Personen- und Sachschäden während der unmittelbaren Veranstaltung sowie für von B2 organisierten Rahmenveranstaltungen, mit Ausnahme für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, sich bei einem Veranstaltungstermin auf die Warteliste zu setzen. Bei Platzknappheit wird der Teilnehmer frühzeitig informiert und kann sich erst zu diesem Zeitpunkt verbindlich einbuchen lassen.
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